Meine Werkstatt befindet sich auf dem ehemaligen Bauernhof meiner Eltern im 1. Stock und umfasst ca. 60 Quadratmeter. Neben drei Töpferscheiben, ist mein Arbeitsplatz mit sämtlichen für den Töpferprozess notwendigen Werkzeugen und Materialien ausgestattet.
Im Sommer wird die Werkstatt in den überdachten Stadl übersiedelt. Hier finden auch die sehr beliebten Workshops für deine Töpferarbeiten statt.
Für die Herstellung meiner Keramik verwende ich ausschließlich Steinzeug Ton.
Dieser hat den Vorteil, dass er durch eine besonders hohe Brenntemperatur (über 1.200 Grad) "dicht" wird. Ich mag es, wenn Teile meiner Werkstücke unglasiert bleiben, da so auch noch etwas vom Ursprungsmaterial Ton spürbar ist.
In meinem Atelier verwende ich hellen, gepunkteten und dunklen Steinzeugton. Ich produziere Werke, die in Naturfarben, Grün- und Blautöne sowie Weiß und Elfenbein gehalten sind.
Ich arbeite gerne mit verschiedenen Möglichkeiten der Oberflächengestaltung. Im Sommer verwende ich Kräuter und andere Pflanzen, um damit eine besondere Optik zu erzeugen. Auch Stempel, verschiedene Spitzenstoffe uvm kommen zum Einsatz.
Die "Offene Werkstatt" ist für alle offen, die schon Vorerfahrung im Töpfern mitbringen und eigenständig üben möchten.
Beim ersten Termin gibt es eine kleine Einführung in die Benutzung der Werkstatt. Die "offene Werkstätte" ist kein Kurs, jedoch helfe ich dir im Bedarfsfalle gerne zwischendurch.
Die Zeiten können wir individuell vereinbaren.
Alle Keramiken sind durch die Konformitätserklärung bezeugt, dass die Werkstücke keine schädlichen Anteile von Schwermetallen enthalten.
Die Produktion sowie der Verkauf von Gebrauchskeramik (=Geschirr) unterliegen der Gewerbeordnung 1994 (das Keramiker Handwerk ist ein reglementiertes Gewerbe).
Darüber hinaus müssen alle verwendeten Glasuren in einem unabhängigen Labor auf Schwermetallanteile überprüft werden.
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Keramiker die Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Cadmium.
Diese Grenzwerte sind u.a. in der Keramikverordnung geregelt (siehe BGBI. Nr. 893/1993, der Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 10.04.1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935/2004).